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Cyber Resilience Act Beratung für Hersteller | vsquadrat
CRAZuletzt aktualisiert: 2026-06-23

Cyber Resilience Act Beratung: Pflichten als Hersteller jetzt umsetzen

Zuletzt aktualisiert: 23.06.2026

Der Cyber Resilience Act (CRA) macht Cybersicherheit erstmals zur gesetzlichen Voraussetzung für den Marktzugang von Produkten mit digitalen Elementen – und das ohne KMU-Ausnahme. Unsere Cyber Resilience Act Beratung bringt Hersteller, Importeure und Händler vernetzter Produkte rechtzeitig in die Konformität: Wir klären Ihre Betroffenheit, richten die gesetzliche Meldekaskade ein und bereiten CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Software-Stückliste (SBOM) so vor, dass Ihre Produkte am Markt bleiben dürfen. Pragmatisch, risikobasiert und sofort einsatzbereit – keine Gutachten, sondern eine umsetzbare Lösung im Alltag Ihrer Entwicklung.

Kostenloses Erstgespräch vereinbarentabea@vsquadrat.de · +49 151 40701461


Warum der Cyber Resilience Act jetzt auf den Tisch gehört

Der Cyber Resilience Act regelt die Cybersicherheit von „Produkten mit digitalen Elementen" – also nahezu allem, was Software enthält oder sich mit einem Netz verbindet. Betroffen sind insbesondere drei Felder: der Maschinenbau mit vernetzten Anlagen, Software- und SaaS-Anbieter sowie das gesamte IoT-Umfeld. Wer solche Produkte herstellt, importiert oder vertreibt, fällt in den Anwendungsbereich.

Das Tückische am CRA: Anders als bei rein internen Compliance-Themen geht es hier um die Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte. Ohne erfüllte CRA-Anforderungen darf ein betroffenes Produkt mittelfristig nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Und es gibt keine KMU-Ausnahme – die Größe Ihres Unternehmens entbindet Sie nicht von den Pflichten.

Drei Punkte machen den CRA zur Aufgabe für die Geschäftsleitung – nicht nur für die Entwicklungsabteilung:

  • Gestaffelte, kurze Meldefristen ab dem 11. September 2026: Wird eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle in Ihrem Produkt bekannt, greift eine Meldekaskade: 24 Stunden Frühwarnung, 72 Stunden Meldung, 14 Tage Abschlussbericht. Wer dafür keine Prozesse hat, verliert im Ernstfall wertvolle Zeit – und riskiert Sanktionen.
  • Strafen bis 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes. Je nach Verstoß greift der jeweils höhere Wert.
  • Vollanwendung am 11. Dezember 2027: Ab dann müssen Produkte die vollständigen Anforderungen erfüllen: CE-Kennzeichnung auf Basis der CRA-Konformität, Nachweis der Cybersicherheits-Eigenschaften und eine Software-Stückliste (SBOM). Wer das erst kurz vorher angeht, kollidiert mit laufenden Produktzyklen.

Der CRA ist ein Early-Mover-Thema: Die Meldepflichten greifen ab dem 11. September 2026, die Vollanwendung folgt am 11. Dezember 2027. Wer jetzt startet, baut Cybersicherheit in den Produktzyklus ein, statt sie später teuer nachzurüsten.

Eine fundierte Betroffenheits- und Gap-Analyse schafft genau diese Planungssicherheit. Mehr zu Hintergrund, Fristen und Pflichten finden Sie auf unserer Themenseite Cyber Resilience Act.


Unsere Leistungen: CRA-Konformität in Bausteinen

Cyber Resilience Act Beratung ist bei uns kein starres Paket, sondern ein Baukasten. Sie kombinieren genau die Bausteine, die Ihr Produktportfolio und Ihr Reifegrad erfordern – von der ersten Einordnung bis zur prüffesten Dokumentation. Unsere CRA-Beratung ist Teil unseres Produkts CaaS – Compliance as a Service und verbindet juristische Tiefe mit operativer Umsetzung an der Schnittstelle aus Recht, Produkt und Entwicklung.

1. Betroffenheits- und Produkt-Scope-Bestimmung Wir prüfen, welche Ihrer Produkte als „Produkte mit digitalen Elementen" unter den CRA fallen und in welche Risikokategorie sie einzuordnen sind. Außerdem klären wir Ihre Rolle als Hersteller, Importeur oder Händler – denn daran hängen unterschiedliche Pflichten. Ergebnis: eine belastbare, dokumentierte Einordnung Ihres Portfolios.

2. Gap-Analyse und Risikobewertung Wir vergleichen Ihre bestehenden Entwicklungs-, Sicherheits- und Dokumentationsprozesse mit den CRA-Anforderungen und legen Lücken offen – risikobasiert priorisiert, nicht als formalistische Mängelliste. So sehen Sie, was bis zum 11. September 2026 und was bis zur Vollanwendung am 11. Dezember 2027 stehen muss.

3. Meldeprozesse für die 24/72/14-Kaskade Wir richten die Prozesse für die gesetzlichen Meldepflichten ein, damit im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen 14 Tagen bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen. Dazu gehören Verantwortlichkeiten, Eskalationswege und Vorlagen – einsatzbereit ab dem 11. September 2026.

4. Konformität, CE und SBOM vorbereiten Wir begleiten Sie bei der Konformitätsbewertung, der technischen Dokumentation, der EU-Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung auf CRA-Grundlage. Außerdem unterstützen wir beim Aufbau einer Software-Stückliste (SBOM) und beim Schwachstellen-Management über den Produktlebenszyklus – die Kernnachweise für die Vollanwendung 2027.

5. Governance und Geschäftsleitung absichern Wir verankern die CRA-Verantwortlichkeiten in Ihrer Organisation, dokumentieren Entscheidungen prüffest und sorgen dafür, dass die Geschäftsleitung ihre Aufsichtspflicht nachweisbar erfüllt.

Der CRA steht selten allein. Wo Cybersicherheit, Lieferkette und KI ineinandergreifen, denken wir mit – etwa über unsere ISO-27001-Beratung als Sicherheits-Gerüst, die NIS2-Beratung für die organisatorische Cybersicherheit oder die EU-AI-Act-Beratung, sobald Ihre Produkte KI-Komponenten enthalten.


So läuft Ihre Cyber Resilience Act Beratung – in 4 Schritten

Maximale Flexibilität vom ersten Gespräch bis zum Start – nach dem Baukastenprinzip:

  1. Kostenloses Erstgespräch / Bedarfsanalyse: Unverbindlich klären wir Ihren Ausgangspunkt: betroffene Produkte, Rolle, Reifegrad und Dringlichkeit.
  2. Zusammenstellung der benötigten Bausteine: Gemeinsam mit unseren Berater:innen wählen Sie genau die Leistungen, die Sie wirklich brauchen – von der Scope-Analyse bis zur SBOM.
  3. Individuelles Angebot: Passgenau auf Ihr Portfolio zugeschnitten – ohne erzwungene Langfristbindung.
  4. Umgehender Beginn Ihrer CRA-Umsetzung: Wir starten ohne langen Vorlauf, priorisiert nach Risiko und Fristen.

Sie sind sich nicht sicher, ob und wie der CRA auf Sie zutrifft? Genau das klären wir mit Ihnen. Eine erste inhaltliche Orientierung gibt unsere Themenseite Cyber Resilience Act.


Warum vsquadrat compliance advisory?

CRA-Hilfe finden Sie an vielen Stellen – wir verbinden, was sonst getrennt eingekauft wird: juristische Expertise, Compliance-Praxis und operative Umsetzung an der Schnittstelle Recht und Business.

  • Recht und Compliance aus einer Hand: Wir liefern keine Gutachten, sondern Lösungen. Der CRA ist für uns kein reines Technikprojekt, sondern eine Frage von Verkehrsfähigkeit, Haftung und Nachweisbarkeit.
  • TÜV-zertifizierte Fachleute: Unser Team umfasst zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Compliance Officer (TÜV) – mit Wirtschaftsjura-Hintergrund (LL.M.).
  • Risikobasiert statt formalistisch: Wir priorisieren nach realem Risiko und schützen Ihr Wachstum, bevor Risiken entstehen.
  • Branchenerfahrung in technischen und regulierten Umfeldern: Unter anderem Schienenlogistik, Telekommunikation, Luft- und Raumfahrt, Energie und Chemie – genau die Sektoren, in denen vernetzte Produkte und Maschinen unter den CRA fallen.
  • Praxisnah und partnerschaftlich: Persönliche, umsetzungsorientierte Begleitung Ihrer Führungskräfte und Entwicklungsteams – kein Standard-Audit von der Stange.

Tiefer in das Thema einsteigen? Unsere Themenseite Cyber Resilience Act erklärt Betroffenheit, Fristen und Pflichten ausführlich und immer auf aktuellem Stand.


Häufige Fragen zur Cyber Resilience Act Beratung

Ist mein Unternehmen als Hersteller vom Cyber Resilience Act betroffen? Der CRA gilt für „Produkte mit digitalen Elementen" – also für nahezu alles, was Software enthält oder sich vernetzt. Besonders betroffen sind der Maschinenbau mit vernetzten Anlagen, Software- und SaaS-Anbieter sowie das IoT-Umfeld. Eine KMU-Ausnahme gibt es nicht. Ob Sie als Hersteller, Importeur oder Händler in der Pflicht stehen, klären wir gemeinsam in der Betroffenheitsanalyse.

Ab wann gelten die CRA-Meldepflichten und Anforderungen? Die Meldepflichten greifen ab dem 11. September 2026. Die Vollanwendung mit CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Software-Stückliste (SBOM) folgt am 11. Dezember 2027. Weil sich beides in laufende Produktzyklen einfügen muss, ist ein früher Start sinnvoll – der CRA ist ein klassisches Early-Mover-Thema.

Welche Meldefristen schreibt der CRA bei Sicherheitsvorfällen vor? Wird eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle bekannt, gilt eine gestaffelte Meldekaskade: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden und Abschlussbericht binnen 14 Tagen. Wir richten die zugehörigen Prozesse, Verantwortlichkeiten und Vorlagen ein, damit Sie diese Fristen ab dem 11. September 2026 einhalten können.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den CRA? Die Sanktionen reichen bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nach Verstoß greift der höhere Wert. Hinzu kommt das wirtschaftliche Risiko, dass nicht-konforme Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Was ist eine SBOM und brauchen wir sie wirklich? Eine SBOM (Software Bill of Materials) ist eine strukturierte Stückliste aller Softwarekomponenten Ihres Produkts – die Grundlage, um Schwachstellen über den Lebenszyklus zu erkennen und zu beheben. Für die CRA-Vollanwendung ab dem 11. Dezember 2027 gehört sie zu den zentralen Nachweisen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau und der Pflege.

Wie hängt der CRA mit NIS2 und ISO 27001 zusammen? Der CRA adressiert die Sicherheit der Produkte, NIS2 die Cybersicherheit der Organisation. Beide greifen oft ineinander, und ein ISMS nach ISO/IEC 27001:2022 liefert ein anerkanntes Gerüst, das viele geforderte Maßnahmen abdeckt. Wir denken diese Anforderungen zusammen – siehe auch unsere NIS2-Beratung und ISO-27001-Beratung.


Bringen Sie Ihre Produkte rechtzeitig in die CRA-Konformität

Die Meldepflichten greifen ab dem 11. September 2026, die Vollanwendung folgt am 11. Dezember 2027 – und es gibt keine KMU-Ausnahme. Genau deshalb ist der richtige Zeitpunkt jetzt. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Betroffenheit, zeigen die nächsten Schritte und stellen die passenden Bausteine zusammen. Pragmatisch, risikobasiert, nachweisbar.

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Ihr Kontakt: vsquadrat compliance advisory GmbH Kleiner Burstah 12, 20457 Hamburg Tabea Lehnert, Managing Director · tabea@vsquadrat.de · +49 151 40701461 Team Legal · legal@vsquadrat.dewww.vsquadrat.de

Zuletzt aktualisiert: 23.06.2026. Alle regulatorischen Angaben auf dieser Seite geben den Stand vom 23.06.2026 wieder. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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